Baurecht 2018
Zum 01. Januar 2018 sind weitreichende gesetzliche Änderungen und Neuerungen für den Bau-, Architekten- und Ingenieurvertrag sowie den Baustoffhandel in Kraft getreten. Der Entschluss des DVA, die VOB/B zunächst nicht zu überarbeiten, erzeugt für den B2B-Bauvertrag ein Vakuum.
Das neue Recht fordert den Bauauftraggeber und seine Dienstleister in besonderem Maße. Baubegleitend planen wird künftig zu fühlbaren Kostensteigerungen führen. Building Information Modeling (BIM) erlangt durch die Novelle eine gesteigerte Bedeutung.
Paratus Legal bewertet mandatsbezogen auf Basis der 20´jährigen Expertise in Bausachen den notwendigen Änderungs- und Anpassungsbedarf. Aktuelle Gerichtsentscheidungen und das Meinungsbild der Fachkreise fließen ein. Das neue einstweilige Rechtsschutzverfahren gemäß den §§ 650b – 650d BGB ist ebenfalls berücksichtigt.
Unter dem Format Paratus Consult beraten und schulen wir zu den Anforderungen und Auswirkungen der Rechtsnovelle 2018 auf Unternehmensebene.